Ihres Mietwagen - Beispiel ADAC Reisen
Eine Haftpflichtversicherung in Höhe von EUR 1,7 Millionen in den USA ist in allen Angeboten von DERTOUR/ADAC Reisen Ferienautos von ALAMO bereits inklusive. (Ausnahmen werden Ihnen beim Angebot von uns mitgeteilt.)
In den USA ist die Mindestdeckungssumme der gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge sehr niedrig. Sie beträgt meistens nur zwischen USD 10.000 und USD 30.000 (je nach Bundesstaat). Die Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht zahlt bei einem selbstverschuldeten Unfall den gegnerischen Schaden höchstens bis zu diesen niedrigen Beträgen. Einen höheren Betrag müssen Sie selbst zuzahlen. Die Höhe der Deckungssumme der Haftpflicht-Versicherung richtet sich nach dem Land der Anmietung.
In Kanada ist vom Vermieter eine Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mindestens CAD 1 Million eingeschlossen.
Zur besseren Absicherung unserer Kunden hat DERTOUR/ADAC Reisen deshalb für die USA und Kanada eine Zusatz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die die Gesamtdeckungssumme (Deckungssumme des jeweiligen Vermieters + DERTOUR/ADAC Reisen Zusatz-Haftpflichtversicherung) auf insgesamt EUR 1,7 Millionen erhöht. Diese Zusatzversicherung ist bei Buchung eines Mietfahrzeuges über DERTOUR/ADAC Reisen bereits enthalten.
Vorteile der erweiterten Haftpflichtversicherung:
a) im Schadensfall tritt in den USA bzw. in Kanada zunächst die Haftpflichtversicherung des jeweiligen Vermieters bis zur Höhe der
jeweiligen Deckungssumme ein.
b) Darüber hinaus gehende Schäden deckt die zusätzliche Versicherung über ARISA Assurances S.A. bis zu maximal EUR 1,7 Millionen für Personen- und Sachschäden ab. Der Versicherungsschutz gilt für alle Mietfahrzeuge und endet im Maximum nach 90 Tagen. Als Anlaufstelle haben Sie einen deutschsprachigen Versicherer. Dies bedeutet für Sie im Schadensfall einen besonders kundenfreundlichen, deutschsprachigen Schriftverkehr und eine schnelle Bearbeitungszeit. Bitte denken Sie daran, dass Sie im Versicherungsfall verpflichtet sind,
ARISA Assurances S.A., 5, rue
Eugène Ruppert, L-2453 Luxembourg
Fax: +352 26294093
E-Mail: reiseversicherung@arisa.lu,
unverzüglich zu informieren.
Vollkasko-/Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung in den USA und Kanada inklusive - gültig auch für Reifen, Glas und Unterboden.
Die oben erläuterte Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am eigenen Mietfahrzeug. Deshalb haben wir für Sie auch dieses zusätzliche Risiko, das bei dem jeweiligen Vermieter besteht, versichert. USA:CDW-/LDW-Haftungsbefreiung bei Mietfahrzeugen
ohne Selbstbeteiligung (CDW =Collision Damage Waiver bei Alamo; LDW =Loss Damage Waiver bei Hertz, National ). Diese Haftungsbefreiung für Schäden am eigenen Mietfahrzeug oder bei Diebstahl ist in unseren Mietpreisen bereits eingeschlossen. Somit haften Sie nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug, inkl. Diebstahl, grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Grobe Fahrlässigkeit ausgenommen.
Mit DERTOUR/ADAC Reisen gehen Sie auch in Kanada auf Nummer sicher – die Selbstbeteiligung wird für Mietfahrzeugbuchungen erstattet.
Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgen Punkte unbedingt eingehalten werden:
- Umgehend die Mietstation benachrichtigen Sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen
- Bei der Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen. Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die ARISA (Adresse siehe oben) als Versicherer. (Die Unterlagen müssen vollständig sein, ansonsten ist eine Abwicklung nicht möglich)
- Schadens- und Polizeibericht
- Eine Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung des Vermietpartners)
- DERTOUR/ADAC Reisen Reservierungsnummer und Reisebestätigung.
In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
- 1.wenn vorsätzliches Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen vorliegen
- 2. der Wagenschlüssel verloren oder beschädigt wurde
- 3.wenn Mietbedingungen/Mietkonditionen missachtet worden sind
- 4.wenn Fahren auf unbefestigten Straßen den Schaden verursacht hat
- 5.wenn Privatgegenstände durch einen Unfall beschädigt,aus dem Auto gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind.
- Ebenfalls von der Erstattung ausgeschlossen sind Folgekosten wie z.B. Abschleppkosten, Telefon- und Handygebühren und Übernachtungskosten.
WICHTIG: Schließen Sie vor Ort für Mietwagen keine Versicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung ab, da diese bereits inkludiert ist. Spätere Erstattungen hierfür werden nicht geleistet.
Sollten wir Ihnen ein Angebot eines anderen von uns vermittelten Partners unterbreiten, erhalten Sie die abweichenden Versicherungsbedingungen ausgehändigt
Stand Dezember 2011 (Änderungen vorbehalten)